Abnahmen / Eintragungen


 

Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und in Abhängigkeit vorhandener technischer Unterlagen und der Verbaubarkeit an Ihrem Fahrzeug bieten wir Ihnen verschiedene seriöse technische Abnahmen in unserem Hause durch Dekra und den TÜV Nord wie folgt an:

 

Abnahme nach § 19 (3) StVZO:

Voraussetzung: Technisches Gutachten oder eine ABE liegt vor.

 

Anwendungsbeispiele:
Umrüstung auf andere Rad-/Reifenkombinationen oder Rad-/Reifengrößen
Veränderungen am Fahrwerk z.B. bei Tieferlegungsfedern, Gewindefahrwerken, elektronische Tieferlegungen
Anbau von Spoilern, Seitenschwellern etc.

Nachweis
Der erteilte Nachweis muss im Fahrzeug mitgeführt werden, eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.

Achtung:
In vielen Gutachten ist die Abnahme nach §19 (3) nur in Verbindung mit Serienkomponenten möglich.

Beispiel:
Ein Gewindefahrwerk ist z.B. nur mit den serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen über eine Abnahme nach §19 (3) einzutragen.
Für diese Situationen und bei nicht vorhandenen Gutachten bieten wir Ihnen nach Prüfung von Möglichkeit und technischen Unterlagen eine Abnahme nach §21 in unserem Hause an.

 

Abnahme nach § 21 StVZO:
Voraussetzung: notwendige Technische Unterlagen z.B. Festigkeitsgutachten, Reifenfreigaben etc. liegen vor bzw. können eingeholt werden, die Verbaubarkeit, Kombination und technische Möglichkeit muss gegeben sein.

 

Anwendungsbeispiele:
Umrüstung auf andere Rad-/Reifenkombinationen oder Rad-/Reifengrößen in Verbindung mit Veränderungen am Fahrwerk z.B. bei Tieferlegungsfedern, Gewindefahrwerken, elektronische Tieferlegungen.
Eintragung von Felgen die nur ein Festigkeitsgutachten haben.
Eintragung von anderen Reifengrößen.
Eintragung von Sportauspuffanlagen mittels Geräuschmessungen.

 

Nachweis
Die Abnahme nach §21 ist unverzüglich beim zuständigen Straßenverkehrsamt in den Fahrzeugschein einzutragen.

 

Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter, vereinbaren Sie dazu am besten einen Termin mit uns.

Unsere abnhametermine § 19.3 / § 19.2


Montag ca. 15 Uhr

Donnerstag ca. 16 Uhr 

Freitag ca. 15 Uhr 

Terminanfrage --> :

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.